- GUTSCHEINVERKAUF UND EINLÖSUNG VON EIGENEN
GUTSCHEINEN:
- Der Einkauf von Gutscheinen ist für unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden.
- Die Einlösung ist auch zu mehreren Teilen möglich, allerdings ist eine Barauszahlung, auch eine Restauszahlung
ausgeschlossen.
- Die Gutscheine sind nach der gesetzlichen Regelung 3 Jahre gültig.
- Verrechnet werden Gutscheine grundsätzlich mit dem Kunden, der den Gutschein beim Einkauf vorlegt.
- EINLÖSUNG VON „LAUFENBURGER
GUTSCHEINEN“:
- „Laufenburger Gutscheine“ werden zur Einlösung bei Einkauf angenommen, eine Barauszahlung ist
ausgeschlossen.
- Eine Einlösung zu mehreren Teilen ist ausgeschlossen.
- UMTAUSCHRECHT:
- Wir gewähren unseren Kunden ein Umtauschrecht auf Artikel, die in unserem Geschäft gekauft wurden.
- Die Frist für die Inanspruchnahme des Umtauschrechts beginnt mit dem Kaufdatum und dauert 12 Arbeitstage.
- Für die Ausübung des Umtauschrechts ist ein Kaufnachweis erforderlich, bestehend aus Kassenbon und Etikett.
- Die Inanspruchnahme hängt von der Beschaffenheit und der Unversehrtheit der Ware ab.
- Der Kunde kann den gekauften Artikel gegen einen anderen aus unserem unternehmerischen Sortiment eintauschen, oder bei der Rückgabe kann ein
Warengutschein in Höhe des Kaufpreises gewährt werden.
- Der Umtausch findet nur in unseren Geschäftsräumen und persönlich statt.
- Vom Umtauschrecht grundsätzlich ausgeschlossen sind alle reduzierten Artikel, alle Tag – und Nachtwäscheartikel,
Badeartikel, sowie Strumpfwaren, deren Verpackung geöffnet wurde.
- MEHRWERTSTEUERERSTATTUNG:
- Bagatellgrenze ab 01.01.2020 § 6 Abs. 3a
- Wir erstatten die Mehrwertsteuer, mit Einführung der Bagatellgrenze erfolgt diese ab einem Betrag von
€ 50,01.
- Wir gewähren eine Frist von maximal 9 Monaten in denen die Mehrwertsteuer, gegen den von uns ausgestellten und
vom Zoll abgestempelten Ausfuhrbeleg, bar ausbezahlt oder beim Kauf verrechnet wird.
AGB’s Ebners Textilhaus
1/1/2026